Dieses Standortdatenblatt vom 28. Oktober 2021 (Revision: 1.9) hat die Baubewilligungsbehörde dem AUE zur Prüfung zugestellt. Gemäss Fachbericht Immissionsschutz vom 20. Juni 2022 kann das Vorhaben unter Auflagen bewilligt werden, woraus geschlossen werden kann, dass gestützt auf die Angaben im Standortdatenblatt davon auszugehen ist, dass die Vorschriften der NISV eingehalten sind. Dass das AUE keine weiteren Ausführungen gemacht hat, weshalb die Vorschriften eingehalten sind, ist nicht zu beanstanden. Es liegt auf der Hand, dass eine positive Prüfung zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass gibt.