Damit wird der dynamischen Funktionsweise von adaptiven Antennen Rechnung getragen. Aufgrund der vollständigen und korrekten Baugesuchsakten konnten die Beschwerdeführenden folglich die Einhaltung der Strahlengrenzwerte überprüfen, ihr entsprechendes Recht wurde nicht verletzt. Das pauschale Bestreiten der Richtigkeit der in den Baugesuchsunterlagen enthaltenen Angaben der Bauherrschaft zur Einhaltung der Grenzwerte durch die Beschwerdeführerin 17 vermag an diesem Ergebnis nichts zu ändern. Inwiefern diese Angaben konkret falsch wären, vermag sie nicht zu benennen.