In diesem Standortdatenblatt finden sich unter anderem die Typenbezeichnung der vorgesehenen Antennen und die zugehörigen Antennendiagramme. Weitere «Hinweise oder technische Beschriebe von adaptiven Antennen und deren Funktionsweise» können im Rahmen eines Baubewilligungsverfahren nicht verlangt werden. Dementsprechend hat die Abteilung Immissionsschutz des AUE als zuständige Fachbehörde das Standortdatenblatt mit Fachbericht Immissionsschutz vom 20. Juni 2022 geprüft und keine Beanstandungen angebracht.