Aus den Baugesuchsakten sei nicht ersichtlich, warum eine solche Zusammenarbeit und gemeinsame Benützung von Anlagen nicht möglich sei. Der Gemeinderat erwarte, dass die Standorte der Mobilfunkanlagen koordiniert und gemeinsam genutzt würden. Die Beschwerdeführerin 17 verlangt die Prüfung von Alternativstandorten und einen Bedürfnisnachweis.