a) Die Beschwerdeführerin 1 rügt eine mangelnde Standortkoordination. Gemäss der öffentlichen Standortkarte des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) würden aktuell bereits sechs Mobilfunkanlagen im unmittelbaren Bereich der neu gepalten Anlage betrieben. Die SBB habe die Gemeinde kürzlich darüber informiert, dass bei der nahegelegenen Bahnlinie weitere drei 5G-Antennenstandorte geplant seien. In der Orientierung der SBB werde weiter erwähnt, dass sie und die Mobilfunkanbieterinnen eine volkswirtschaftlich sinnvolle Zusammenarbeit planten. Aus den Baugesuchsakten sei nicht ersichtlich, warum eine solche Zusammenarbeit und gemeinsame Benützung von Anlagen nicht möglich sei.