14/27 BVD 110/2023/27 hat. Die unbebauten Teile der Parzelle werden zudem als Abstellfläche für Material, Fahrzeuge und Geräte verwendet. Das Bauvorhaben sieht vor, einen 25 m hohen Masten unmittelbar an der Westfassade eines der beiden grösseren Gewerbegebäudes (Nr. 50c) zu erstellen, wobei der Mast das Gebäude um rund 18 m überragt.