Demzufolge erweist sich das Bauvorhaben als Zonenkonform. Die entsprechenden Rügen sind unbegründet. Daran vermag auch die Gemeindeautonomie nichts zu ändern. Die Argumente der Gemeinde Kiesen, die diese gegen die Zonenkonformität ins Feld führt, überzeugen nicht. Die Haltung der Gemeinde, das Bauvorhaben sei nicht zonenkonform, ist daher rechtlich nicht vertretbar. 8. Ortsbild- und Landschaftsschutz