Durchgrünung der Aussenräume mittels Pflanzung hochstämmiger, standortheimischer Bäume (Abs. 3). Die Überbauung des Areals zwischen Autobahn und Bahnlinie hat in mindestens zwei Etappen nach einem gemeinsamen Überbauungs- und Erschliessungskonzept zu erfolgen, wobei der Gemeinderat die zweite Etappe in Erwägung der erwünschten Arbeitsplatzentwicklung und in Übereinstimmung mit der geplanten Wohnungsproduktion, spätestens jedoch 5 Jahre nach Fertigstellung der ersten Etappe, freigibt (Abs. 4).