Keine Beeinträchtigung der Uferlandschaft, sowohl bezüglich der Nahsicht (Teil westlich der Autobahn) als auch bezüglich der Fernsicht; Keine Beeinträchtigung der Wohnnutzung in den nördlich anschliessenden Zonen E1 und W2 (insbesondere Freihaltung des nordöstlichen Teils der Parz. I.________); Gliederung der Baumassen im Einklang mit dem Orts- und Landschaftsbild, d.h. Strukturierung der Überbauung mittels einem – Etappierung und Nutzungsflexibilität begünstigenden – Erschliessungssystem einerseits und mittels – die Überbauung durchdringenden – Grünelementen andererseits; Durchgrünung der Aussenräume mittels Pflanzung hochstämmiger, standortheimischer Bäume (Abs. 3).