Solche Anlagen seien vielmehr in der Bauzone generell zulässig. Schliesslich habe die Anlage offensichtlich einen unmittelbaren funktionalen Bezug zum Ort, an dem sie errichtet werden solle. Die geplante Mobilfunkantenne solle mit den drei Sektoren (Azimut 60°,180° und 300°) insbesondere das Siedlungsgebiet von Kiesen und Jaberg sowie die Autobahn und Bahnlinie Bern-Thun versorgen. Dass die Mobilfunkanlage darüber hinaus auch einen Teil Nichtbauzonenland erfasse, beeinträchtige ihre Zonenkonformität nicht.