Bei einer Mobilfunkanlage handelt es sich nicht um eine technisch bedingte Dachaufbaute, da eine Mobilfunkanlage keinen funktionalen Bezug zum Gebäude hat.19 Unter den Begriff der Dachaufbaute fallen sämtliche Bauten und Anlage, welche auf dem Dach erstellt werden und somit gegebenenfalls auch Mobilfunkanlagen.20 Würde sich der Standort des geplanten Mobilfunkmasts auf dem Dach des Gebäudes Nr. 50c befinden und würde es sich folglich um eine Dachaufbaute handeln, so wäre demnach fraglich, ob das Bauvorhaben zulässig wäre.