Ist eine Einigung nicht möglich, so entscheidet die Leitbehörde.16 Diesem Ziel hat das Regierungsstatthalteramt mit seiner Verfügung vom 3. November 2022 aber entsprochen. Nachdem die Gemeinde mit ihrem ergänzenden Amtsbericht vom 28. November 2022 an ihrer Einschätzung festhielt (Bauabschlag), gab es nichts mehr zu bereinigen, da das Finden einer gemeinsamen Lösung unter den gegebenen Umständen aussichtslos war. Zudem wusste die Gemeinde aufgrund der Verfügung vom 3. November 2022, dass das Regierungsstatthalteramt auf die Durchführung eines mündlichen Bereinigungsgesprächs zu verzichten gedachte.