c) Im vorliegenden Fall hat das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland mit Verfügung vom 19. Mai 2022 unter anderem die Gemeinde Kiesen aufgefordert, einen Amtsbericht einzureichen. Dieser Aufforderung ist die Gemeinde mit Amtsbericht vom 27. Juni 2022 nachgekommen und hat den Bauabschlag beantragt. Mit Verfügung vom 3. November 2022 stellte das Regierungsstatthalteramt aufgrund einer summarischen Prüfung fest, dass die Mobilfunkanlage der baurechtlichen Grundordnung der Gemeinde Kiesen entspreche. Gemäss Art. 8 KoG führe die Leitbehörde ein Bereinigungsgespräch mit den betroffenen Stellen, wenn sie deren Beurteilung nicht teile.