sich die Gemeinde auch bewusst war. Dennoch hat die Beschwerdegegnerin den Alternativstandort geprüft, ist aber mit nachvollziehbaren Argumenten zum Ergebnis gekommen, dass dieser weniger geeignet sei, weshalb am ursprünglichen Standort festgehalten werde. Inwiefern dieses Vorgehen dem Dialogmodell widersprechen würde, ist nicht nachvollziehbar, insbesondere sieht dieses Modell nicht vor, dass die Gemeinde mehrmals die Möglichkeit erhält, Alternativstandorte zu benennen. Hätte die Gemeinde Kiesen hier auch noch andere Alternativstandorte gehabt, hätte sie diese in ihrer ersten Rückmeldung an die Beschwerdegegnerin benennen können und müssen.