Stehen aufgrund der Standortevaluation mehrere Standorte zu Verfügung, können die Gemeinden den aus ihrer Sicht optimalsten Standort zuhanden der Mobilfunkbetreiber innert 15 Arbeitstagen bezeichnen. Sofern die Gemeinden von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, verzichten die Mobilfunkbetreiber auf das Einreichen eines Baugesuchs am ursprünglich vorgesehen Standort und reichen als Ergebnis der Standortevaluation das Baugesuch für den Alternativstandort ein. Andernfalls halten die Mobilfunkbetreiber am ursprünglich vorgesehen Standort fest und reichen das Baugesuch entsprechend der Vorabklärung ein. Die Gemeinde Kiesen ist dieser Vereinbarung am 25. Juli 2012 beigetreten.13