Sofern die Gemeinden von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, prüfen die Mobilfunkbetreiber die von den Gemeinden bezeichneten Alternativstandorte hinsichtlich technischer und wirtschaftlicher Machbarkeit. Sie informieren die Gemeinden schriftlich innert 20 Arbeitstagen über die Prüfergebnisse. Stehen aufgrund der Standortevaluation mehrere Standorte zu Verfügung, können die Gemeinden den aus ihrer Sicht optimalsten Standort zuhanden der Mobilfunkbetreiber innert 15 Arbeitstagen bezeichnen.