Dazu bezeichnen die Mobilfunkbetreiber bei neu zu errichtenden Standorten (auf Verlangen der Gemeinden) diejenigen Flächen im Umkreis von ca. 200 m, wo anstelle des geplanten Standortes ebenfalls eine funktechnisch gute Versorgung erfolgen könnte (Perimeter für Alternativstandorte). Die Gemeinden können mögliche Alternativstandorte im angegebenen Perimeter mit entsprechender Begründung zuhanden der Mobilfunkbetreiber innert 40 Arbeitstagen prüfen, beurteilen und bezeichnen. Sofern die Gemeinden von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, prüfen die Mobilfunkbetreiber die von den Gemeinden bezeichneten Alternativstandorte hinsichtlich technischer und wirtschaftlicher Machbarkeit.