c) Der Kanton Bern hat mit den drei Mobilfunkanbieterinnen eine Vereinbarung über die Standortevaluation und -koordination abgeschlossen. Mit dieser Vereinbarung soll die gegenseitige und frühzeitige Information zwischen Mobilfunkbetreibern und Gemeinden im Zusammenhang mit dem Aufbau der Mobilfunknetze verbessert, das Verfahren bei der Evaluation von geeigneten Antennenstandorten geregelt und ein Mitwirkungsrecht der Gemeinden bei der Standortbewertung festgelegt werden.