a) Die Beschwerdeführenden 2 bis 16 werfen die Frage auf, ob nicht anstelle des Regierungsstatthalteramts die Gemeinde für die Beurteilung des Baugesuchs zuständig gewesen wäre. Sie verweisen dazu auf einen analogen Fall, bei dem die Gemeinde Jaberg Baubewilligungsbehörde gewesen sei. Für die Zuständigkeit sei gemäss einem Schreiben der Geschäftsleitung der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter der Koordinationsaufwand entscheidend. Im analogen Fall in der Nachbargemeinde Jaberg mit dem gleichen Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland habe ein vergleichbarer Koordinationsaufwand bestanden.