Da einige der Beschwerdeführenden 2 bis 16 innerhalb dieses Perimeters wohnen, muss nicht geklärt werden, ob dies auf alle zutrifft. Die Beschwerdeführerin 17 wohnt ebenfalls innerhalb dieses Perimeters. Auf die drei form- und fristgerecht eingereichten Beschwerden ist somit grundsätzlich einzutreten. 2. Zuständige Baubewilligungsbehörde