Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 11. April 2023 die Abweisung der Beschwerden und aller Anträge, soweit darauf eingetreten werden könne. Die Gemeinde Kiesen führt in ihrer Stellungnahme vom 14. April 2023 zu den beiden Beschwerden der Beschwerdeführenden 2 bis 17 aus, die Begründungen in diesen Beschwerden seien für die Gemeinde nachvollziehbar, ohne einen Antrag zu stellen. 4. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion