3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Dabei gab es auch dem Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, die Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland verzichtet mit Schreiben vom 23. März 2023 mit Verweis auf seinen Gesamtentscheid auf das Einreichen einer Vernehmlassung und stellt keinen Antrag. Das AUE führt in seiner Stellungnahme vom 5. April 2023 aus, seine Beurteilung habe ergeben, dass die Anlage die Bestimmungen der NISV2 vollständig erfülle und mit Auflagen bewilligungsfähig sei.