Eventualiter sei das Baugesuch zu sistieren, bis ein Qualitätssicherungssystem und ein Messverfahren für adaptive Antennen vorlägen. Eventualiter sei das Verfahren zu sistieren, bis das Bundesgericht ein Urteil zu adaptiven Antennen bezüglich der Gesetzeskonformität der Vollzugsbestimmungen des Bundesamts für Umwelt (BAFU) vom 23. Februar 2021 gefällt habe. Subeventualiter sei im Bauentscheid festzuhalten, dass die Mobilfunkanlage keinen Korrekturfaktor anwenden dürfe und der Anlagegrenzwert als Effektivwert ohne Mittelung eingehalten werden müsse.