2. Dagegen reichte die Gemeinde Kiesen (Beschwerdeführerin 1) am 6. März 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 6. Februar 2023, das Baugesuch sei nicht zu bewilligen. Am 6. März 2023 erhoben die Beschwerdeführenden 2 bis 16 gemeinsam Beschwerde bei der BVD. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 6. Februar 2023. Das Baugesuch sei zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Eventualiter sei das Baugesuch zu sistieren, bis ein Qualitätssicherungssystem und ein Messverfahren für adaptive Antennen vorlägen.