Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden 2 bis 17 Einsprache. Die 1/27 BVD 110/2023/27 Gemeinde beantragt in ihrem Amtsbericht vom 27. Juni 2022, die beantragte Bewilligung sei nicht zu erteilen. Mit Gesamtentscheid vom 6. Februar 2023 erteilte das Regierungsstatthalteramt die Baubewilligung.