Ein Exemplar des gestempelten Projektänderungsplans geht an die Beschwerdegegnerschaft, ein Exemplar geht an die Gemeinde Kiesen und ein Exemplar geht an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland. 2. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen und der angefochtene Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland vom 2. Februar 2023 bestätigt. 3. Die Verfahrenskosten werden wie folgt verlegt: