1. Die Projektänderung vom 31. August 2023 wird bewilligt. Insofern ist die Beschwerde gegenstandslos geworden. Ziff. III.1.1 des Gesamtentscheids des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland vom 2. Februar 2023 wird aufgehoben und wie folgt ersetzt: