dass die Projektänderung vom 31. August 2023 gemäss dem Projektänderungsplan «Umgebung», Mst. 1:150, vom 30. August 2023, gestempelt vom Rechtsamt der BVD am 1. September 2023, zu bewilligen ist und der Wendeplatz durch eine Rasenfläche ersetzt wird. Der Plan «Situation, Grundrisse, Fassaden, Schnitte», Mst. 1:100, 1:200, 1:250, vom 20. Mai 2022, wird entsprechend korrigiert (gestempelt vom Rechtsamt BVD am 5. Dezember 2023). Insofern ist die Beschwerde hinsichtlich des ursprünglich geplanten Wendeplatzes mit der Projektänderung gegenstandslos geworden.