Die Beschwerdeführerin hielt in ihrer Eingabe vom 12. Oktober 2023 fest, sie «opponiere nicht grundsätzlich» gegen die Projektänderung. Sie verlange jedoch, dass im Rahmen der Entfernung der Verbundsteine sowie der Renaturierung des Terrains auch die Einfriedung (Randabschlüsse) angepasst würden.