Am 31. August 2023 reichte die Beschwerdegegnerschaft eine Projektänderung betreffend den Wendeplatz inkl. neuem Plan «Umgebung», Mst. 1:150 vom 30. August 2023, ein, welche das Rechtsamt mit «Projektänderung, 1. September 2023» stempelte (im Folgenden: Projektänderung). Das Rechtsamt stellte diese Projektänderung den Verfahrensbeteiligten zur Stellungnahme zu. Die Beschwerdeführerin nahm mit Eingabe vom 12. Oktober 2023 zur Projektänderung Stellung. Das Regierungsstatthalteramt verzichtete auf eine Stellungnahme und die Gemeinde liess sich nicht vernehmen.