Weiter holte das Rechtsamt in derselben Instruktionsverfügung einen Fachbericht zum Thema Wasserbau beim Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis II (TBA OIK II), Abteilung Wasserbau ein. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, sich sowohl zur summarischen Einschätzung des Rechtsamts bezüglich des Wendeplatzes wie zum Fachbericht des TBA OIK II zu äussern. Davon machten die Beschwerdeführerin, die Beschwerdegegnerschaft sowie das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland Gebrauch. Inhaltlich beantragen sowohl die Beschwerdegegnerschaft wie auch die Gemeinde und das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland die Abweisung der Beschwerden.