3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,3 holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. In seiner Instruktionsverfügung vom 13. Juni 2023 stellte das Rechtsamt der Beschwerdegegnerin nach einer summarischen Prüfung die fehlende Bewilligungsfähigkeit des projektierten Wendeplatzes in der südwestlichen Ecke der Bauparzelle in Aussicht und gab ihr Gelegenheit zur Einreichung einer Projektänderung. Weiter holte das Rechtsamt in derselben Instruktionsverfügung einen Fachbericht zum Thema Wasserbau beim Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis II (TBA OIK II), Abteilung Wasserbau ein.