2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 6. März 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 2. Februar 2023 und dem Bauvorhaben sei der Bauabschlag zu erteilen. Eventualiter sei der Gesamtentscheid vom 2. Februar 2023 aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Sie macht insbesondere geltend, der projektierte Wendeplatz am südwestlichen Ende der Bauparzelle sei nicht bewilligungsfähig, die vorgesehene Entwässerungslösung mit der Einleitung des Meteorwassers in die Chise sei nicht sachgerecht und die Bauprofile seien zu früh entfernt worden.