3. Die Beschwerdeführerinnen haben der Beschwerdegegnerin 1 und dem Beschwerdegegner 2 die Parteikosten im Betrag von CHF 4659.10 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die Beschwerdeführerin 1 und die Beschwerdeführerin 2 haften solidarisch für den gesamten Betrag. IV. Eröffnung - Frau C.________, eingeschrieben - Frau D.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt G.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Stadt Burgdorf, Baudirektion, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat