9/10 BVD 110/2023/25 III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Gesamtentscheid der Stadt Burgdorf vom 1. Februar 2023 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 2200.00 werden den Beschwerdeführerinnen zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführerinnen haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.