Im Dienstbarkeitsvertrag vom 15. Februar 2023 wird den Eigentümerinnen und Eigentümern der neuen Parzellen auf unbestimmte Zeit das dingliche Recht eingeräumt, Abwasserleitungen, Frischwasserzufuhr und Energieleitungen aller Art in die Wegparzelle einzulegen und dort zu belassen. In Ziffer 1 des bereits beim Grundbuch angemeldeten Dienstbarkeitsvertrags werden die Eigentümerinnen und Eigentümer der Parzellen Burgdorf Grundbuchblatt Nrn. Q._