Für diese Erschliessungsleitungen haben sich die Eigentümer der Parzelle Burgdorf Grundbuchblatt Nr. P.________ das Recht zum entschädigungslosen Anschluss vorbehalten, wobei die Anschliessenden die Herstellung der Weganlage und die Kosten des Anschlusses zu übernehmen haben. Weiter sind die Anschliessenden verpflichtet, die Kosten für allfällige technische Vorkehren zu übernehmen, damit wegen der neuen Anschlüsse die bestehenden Anschlüsse nicht benachteiligt werden. Diese Anschlussrechte werden mit dem Parzellierungs- und Kaufvertrag vom 25. August 2022 anteilsmässig an die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer der abparzellierten Grundstücke abgetreten.