f) Aus dem Parzellierungs- und Kaufvertrag vom 25. August 2022 geht hervor, dass die Eigentümer der Parzellen Burgdorf Grundbuchblatt Nr. A.________ und H.________ auf der Wegparzelle Erschliessungsleitungen erstellt haben. Für diese Erschliessungsleitungen haben sich die Eigentümer der Parzelle Burgdorf Grundbuchblatt Nr. P.________ das Recht zum entschädigungslosen Anschluss vorbehalten, wobei die Anschliessenden die Herstellung der Weganlage und die Kosten des Anschlusses zu übernehmen haben.