Im Dienstbarkeitsvertrag erteilten die Parteien zudem ihre Einwilligung und Vollmacht an den Notar zu den notwendigen Grundbuchgeschäften. Gemäss Grundbuchdaten-Informationssystem des Kantons Bern (GRUDIS) hat der Notar die Grundbuchanmeldung vorgenommen, die Dienstbarkeiten wurden am 2. März 2023 im Tagebuch des Grundbuchs eingetragen.