Die Eigentümer der Wegparzelle Nr. P.________ räumen den Eigentümern der Parzellen Nrn. I.________ und N.________ unentgeltlich und auf unbestimmte Zeit ein dingliches Wegrecht ein, wie in beiliegendem Plan gelb (Nr. I.________) beziehungsweise gelb schraffiert (Nr. N.________) dargestellt. Zudem räumen die Eigentümer der Liegenschaft Burgdorf Grundbuchblatt Nr. L.________ den Eigentümern der Liegenschaften Nrn. Q.________, I.________ und N.________ unentgeltlich und auf unbestimmte Zeit ein dingliches Wegrecht ein, wie im beiliegenden Plan mit grüner Farbe eingezeichnet.