«1. Durchleitungsrecht Die Eigentümer der Wegparzelle Nr. P.________ räumen den Eigentümern der Liegenschaften Burgdorf Grundbuchblatt Nrn. I.________ und N.________ unentgeltlich und auf unbestimmte Zeit das dingliche Recht ein, Abwasserleitungen, Frischwasserzufuhr und Energieleitungen aller Art in diesen Weg einzulegen und dort zu belassen. Die Eigentümer der Liegenschaften Nrn. Q.________ und L.________ haben das Recht, an den bestehenden Leitungen, errichtet durch die Eigentümer der Liegenschaften Nrn. A.________ und H.________, anzuschliessen. Muss wegen eines solchen Neuanschusses der Parzelle Nr. Q.________