und H.________ je 1/6 deren Wegbaukosten aus den 70-er Jahren des letzten Jahrhunderts zurückzuerstatten, sobald sie ihre Kaufsobjekte zu überbauen beginnen. Zudem bevollmächtigt die Verkäuferschaft die Käuferschaft, diese Wegrechte dinglich zu sichern und mit den Miteigentümern der Wegparzelle Nr. P.________ zu Gunsten der von ihnen erworbenen Parzellen die entsprechenden Verträge abzuschliessen und im Grundbuch eintragen zu lassen. Die Doppelvertretung wird dazu ausdrücklich erlaubt. Das Wegrecht lastet zu Gunsten der Parzelle Nr. I.________ auf dem ganzen Weg, zugunsten der Parzelle Nr. N.________ bis an deren nördliche Parzellengrenze.