17. Wegberechtigung Die Herren K.________ sind mit den Ehegatten M.________ und O.______ Eigentümer der Wegparzelle Burgdorf Grundbuchblatt Nr. P.________. Diese Parzelle dient gemäss Feststellung der Wegeigentümer im Jahre 1971 (Grundbuchbeleg IV-R.________) als Zufahrtsweg zu den Parzellen Nrn. A.________, H.________ und B.________ sowie für allfällige auf der Parzelle Nr. L.________ auszuscheidende Bauparzellen. Die Verkäuferschaft tritt der Käuferschaft in obligatorischer Weise das Recht, diesen Weg mit zu nutzen ab. Diese übernehmen damit verbunden die Pflicht, den Eigentümern der Nachbarparzellen Grundbuchblatt Nrn. A.________ und H.________