und H.________ nicht benachteiligt werden. Die Verkäuferschaft tritt der Käuferschaft diese Anschlussrechte anteilsmässig ab und diese übernehmen die damit verbundenen Pflichten. Zudem bevollmächtigt die Verkäuferschaft die Käuferschaft, diese Durchleitungsrechte dinglich zu sichern und mit den Miteigentümern der Wegparzelle Nr. P.________ zu Gunsten der von ihnen erworbenen Parzellen die entsprechenden Verträge abzuschliessen und im Grundbuch eintragen zu lassen. Die Doppelvertretung wird dazu ausdrücklich erlaubt.