In diesem Zusammenhang sind privatrechtliche Tatbestände ausnahmsweise und vorfrageweise im Baubewilligungsverfahren zu prüfen. Darüber hinaus sind privatrechtliche Fragen nicht Gegenstand des öffentlich-rechtlichen Baubewilligungsverfahrens.11 d) Die Erschliessung der Bauparzelle Burgdorf Grundbuchblatt Nr. I.________ ist über die Wegparzelle Burgdorf Grundbuchblatt Nr. P.________ geplant. Die Wegparzelle steht im Miteigentum der Erbengemeinschaft K.________ und der einfachen Gesellschaft Herrn O.________ und Frau M.________