a) Die Beschwerdeführerinnen bringen in ihrer Beschwerde vom 28. Februar 2023 vor, die Erschliessung der Bauparzelle solle über die Privatstrasse Parzelle Burgdorf Grundbuchblatt Nr. P.________ erfolgen. Die Beschwerdegegnerschaft sei nicht (Mit-)Eigentümerin der Privatstrasse und würden auch über kein als Dienstbarkeit ausgestaltetes Wegrecht dafür 6 Michel Daum, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 32 N. 28 f. 7 Michel Daum, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 32 N. 28 und Art. 33 N. 2