Die Verbesserung des Formmangels erfolgte innert der vom Rechtsamt gesetzten Nachfrist und somit rechtzeitig. Folglich haben sich beide Beschwerdeführerinnen rechtsgültig und rechtzeitig als Partei im vorliegenden Beschwerdeverfahren konstituiert. Auf die form- und fristgerecht eingereichte resp. innert vom Rechtsamt der BVD angesetzter Frist verbessert eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Situation