Das Rechtsamt der BVD informierte die Beschwerdeführerin 1 mit Verfügung vom 6. März 2023, dass im Briefkopf der Beschwerde beide Beschwerdeführerinnen genannt seien, die Beschwerde jedoch nur durch die Beschwerdeführerin 1 unterzeichnet worden sei. Den Beschwerdeführerinnen wurde die Gelegenheit gegeben, innert einer kurzen Frist eine durch beide Beschwerdeführerinnen unterzeichnete Beschwerde einzureichen, andernfalls würde die Beschwerde einzig als Beschwerde der Beschwerdeführerin 1 behandelt.