5. Mit Verfügung vom 2. Mai 2023 erhielten die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen, wovon die Beschwerdeführerinnen und die Beschwerdegegnerschaft Gebrauch machten. In ihren Schlussbemerkungen vom 8. Mai 2023 hält die Beschwerdegegnerschaft vollumfänglich an den gestellten Rechtsbegehren fest. Weiter macht die Beschwerdegegnerschaft weitere Ausführungen zur Beschwerdelegitimation resp. zur Einhaltung der Beschwerdefrist. Die Beschwerdeführerinnen verweisen in ihren Schlussbemerkungen vom 17. Mai 2023 grundsätzlich auf die bereits gemachten Ausführungen und bringen Ergänzungen bezüglich des Abwasseranschlusses an.