3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. 4. In ihrer Beschwerdeantwort vom 27. März 2023 beantragt die Beschwerdegegnerschaft die Abweisung der Beschwerde, soweit auf diese eingetreten werden könne. Sie bestreitet die Beschwerdelegitimation der Beschwerdeführerinnen. Die Vorinstanz beantragt die Abweisung der Beschwerde.